„Seit zwei Jahren macht Glanzwerkfrankfurt unsere Praxis – makellos, pünktlich, immer dasselbe freundliche Team.”
— Dr. Kellermann, Zahnarztpraxis Frankfurt
Zufriedenheitsgarantie – oder wir kommen kostenlos nach.
2013gegründet in Hessen
500+betreute Objekte
4,9★Kundenbewertung
100%haftpflichtversichert
Leistungen
Sauberkeit für jeden Bereich
Ob laufende Pflege oder einmalige Tiefenreinigung – wir stellen Ihr Reinigungspaket passgenau zusammen.
Unterhaltsreinigung
Regelmäßige Reinigung für Büros und Gewerbe – nach festem Plan, mit gleichbleibender Qualität.
Grundreinigung
Intensive Tiefenreinigung bis in die letzte Ecke – ideal saisonal oder vor besonderen Anlässen.
Fensterreinigung
Streifenfrei und klar bei jedem Wetter – inklusive Rahmen, Fensterbänken und Glasfassaden.
Büroreinigung
Saubere Arbeitsplätze für produktive Teams – diskret, außerhalb Ihrer Kernzeiten.
Treppenhausreinigung
Gepflegte Eingänge und Flure für Ihre Immobilie – der erste Eindruck, der zählt.
Bauendreinigung
Von besenrein bis bezugsfertig – wir übernehmen die Feinreinigung nach dem Bau oder Umbau.
Warum Glanzwerkfrankfurt
Ein Partner, dem Sie den Schlüssel anvertrauen
Feste Ansprechpartner, geprüftes Personal und volle Transparenz – von der ersten Anfrage bis zur letzten Fensterbank.
Umweltfreundlich
Zertifizierte Öko-Reinigungsmittel – schonend für Menschen, Materialien und Umwelt.
Voll versichert
Betriebshaftpflicht bis 5 Mio € – Ihr Eigentum ist bei uns rundum abgesichert.
Immer pünktlich
Verlässliche Termine und feste Teams – Sie wissen genau, wer wann bei Ihnen ist.
Aus der Region
Ihr Team direkt aus Hessen – kurze Wege, schnelle Reaktion, persönlicher Kontakt.
Ablauf
In vier Schritten zur sauberen Lösung
Unkompliziert und transparent – vom ersten Anruf bis zum glänzenden Ergebnis.
01
Anfrage
Sie schildern uns Ihr Objekt und Ihren Bedarf – telefonisch oder über das Formular.
02
Vor-Ort-Termin
Wir besichtigen kostenlos, beraten ehrlich und erfassen jedes Detail.
03
Festpreis-Angebot
Sie erhalten ein transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.
04
Reinigung
Ihr festes Team legt los – zuverlässig, gründlich und auf den Punkt.
Kundenstimmen
Worauf Hessen vertraut
★★★★★
„Zuverlässiger geht es nicht. Unser Treppenhaus war noch nie so gepflegt – und die Abrechnung ist immer nachvollziehbar.”
Hausverwaltung SommerWiesbaden
★★★★★
„Nach dem Umbau haben wir das Büro besenrein übergeben bekommen – Glanzwerkfrankfurt hat daraus einen bezugsfertigen Neubau gemacht.”
M. Brandt, SteuerkanzleiDarmstadt
★★★★★
„Freundlich, gründlich, und man merkt: hier arbeiten Menschen, die stolz auf ihre Arbeit sind. Klare Empfehlung.”
Familie ÖztürkOffenbach
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Was kostet eine Reinigung? +
Das hängt von Größe, Zustand und Rhythmus Ihres Objekts ab. Deshalb besichtigen wir kostenlos vor Ort und nennen Ihnen danach einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Kosten. Die Besichtigung ist unverbindlich.
Muss ich Reinigungsmittel oder Geräte stellen? +
Nein. Unser Team bringt sämtliche Geräte und zertifizierte, umweltfreundliche Reinigungsmittel selbst mit. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit Ihren bevorzugten Produkten.
Kommt immer dasselbe Team? +
Ja – jedes Objekt bekommt ein festes Team und einen festen Ansprechpartner. So kennen unsere Mitarbeiter Ihr Objekt genau, und Sie wissen immer, wer bei Ihnen ist.
Sind Ihre Mitarbeiter versichert und angemeldet? +
Selbstverständlich. Alle Mitarbeiter sind fest angestellt, sozialversichert und geschult. Zusätzlich sind wir mit einer Betriebshaftpflicht bis 5 Mio. € abgesichert.
Wie kurzfristig können Sie starten? +
In der Regel innerhalb einer Woche nach der Besichtigung – bei dringenden Fällen (z. B. Bauendreinigung mit festem Übergabetermin) oft auch schneller. Rufen Sie uns einfach an.
Kann ich den Vertrag flexibel kündigen? +
Ja. Wir binden niemanden mit langen Laufzeiten – unsere Verträge sind monatlich kündbar. Wir möchten Sie mit Qualität überzeugen, nicht mit Klauseln.
Kontakt
Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Objekt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Vorschlag.
0176 6188 2455Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr
info@glanzwerkfrankfurt.deAntwort meist am selben Tag
Glanzwerkfrankfurt GebäudereinigungBurg-Gräfenröder-Str. 2c, 61184 Karben · Einsatz in ganz Hessen
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Assou Ghafari, Anschrift wie oben
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Ihre Anfragedaten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – für Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Reinigungsleistungen der Glanzwerkfrankfurt Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden.
§ 2 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis. Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Gewährleistung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung anzuzeigen. Berechtigte Mängel werden kostenlos nachgebessert.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme 5 Mio. €). Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.